Hausordnung des StiftsMuseums Xanten
Sehr geehrte Gäste,
wir begrüßen Sie sehr herzlich im StiftsMuseum Xanten!
Zu Beginn Ihres Besuches möchten wir Sie gerne mit der Hausordnung vertraut machen. Diese dient dazu, Ihnen den Besuch unseres Museums so angenehm wie möglich zu machen. Die Hausordnung ist für alle Museumsgäste verbindlich.
Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere Räumlichkeiten aus Sicherheitsgründen per Video überwacht werden.
Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen Sie unsere Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an:
- Wir freuen uns über den Besuch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Kinder unter 14 Jahren dürfen das Haus nur in Begleitung Erwachsener besuchen.
- Sorgeberechtigte, wie Eltern, LehrerInnen und andere erwachsene Personen haben eine Aufsichtspflicht für die sich in ihrer Begleitung befindenden Kinder, Jugendlichen und allgemein zu beaufsichtigenden Personen. Ebenfalls haben sie für deren angemessenes Verhalten zu sorgen im Hinblick auf die Gewährleistung eines angenehmen Museumsaufenthaltes für alle Gäste. Sorgeberechtigte und begleitende Aufsichtspersonen werden gebeten, während des Museumsbesuches bei ihren zu betreuenden Personen bzw. ihrer Gruppe zu bleiben. Diese Aufsichtspflicht gilt im Museum und auf dem Außengelände des Museums.
- Für das Ablegen von Kleidung, Taschen, Regenschirmen, etc. und Gegenständen, die eine Gefahr für die Exponate und/oder andere BesucherInnen darstellen, stehen kostenlos Schließfächer zur Verfügung. Für die Sicherheit der Schließfächer und eingeschlossene private Gegenstände übernimmt das Museum keine Gewährleistung/Haftung. Die Schließfächer stehen ausschließlich für MuseumsbesucherInnen und nur zu den Öffnungszeiten des Museums zur Verfügung.
- Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken und das Rauchen sowie der Umgang mit Feuer und offenem Licht ist in den gesamten Räumen des Museums ausdrücklich nicht gestattet.
- Um die Exponate nicht zu beschädigen, möchten wir Sie bitten, diese grundsätzlich nicht zu berühren.
- Erlaubt ist das Fotografieren ausschließlich zu privaten Zwecken, jedoch ohne Verwendung eines Blitzlichtes sowie eines Stativs oder Selfie-Sticks. Zum Fotografieren für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke ist die Genehmigung der Museumsleitung erforderlich.
- Treppen, Durchgänge sowie bezeichnete Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten.
- Die Mitnahme von Tieren in das Museum ist nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind Assistenzhunde.
- Sollten Sie verloren gegangene Gegenstände im Museum finden, bitten wir Sie herzlich, diese an der Museumskasse abzugeben.
- Wird gegen diese Hausordnung oder gegen Anweisungen des Personals verstoßen, kann der Aufenthalt im Museum und im Außenbereich des Museums untersagt werden. BesucherInnen, die sich wiederholt nicht an die Anweisungen des Personals oder die Hausordnung halten, kann Hausverbot erteilt werden.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem StiftsMuseum.
Die Museumsleitung